Im Falle von Krieg, Aufruhr, Feuer und anderen Katastrophen; bei Mangel oder Knappheit von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, bei radikalen Wechselkursänderungen, Betriebsausfall, Streik, Aussperrung, staatlichen Eingriffen, (drohender) Energiekrise, Verkehrsstörungen, einschließlich jener, die wetterbedingt sind, unabhängig davon, ob dies alles in unserem Unternehmen oder bei unseren Zulieferbetrieben oder unseren Transportunternehmen stattfindet; und im Falle solcher Änderungen der Umstände, dass die (weitere) Erfüllung unserer Verpflichtungen für uns so belastend wird, dass dies von uns nicht mehr zumutbar ist, sind wir berechtigt ohne gerichtliche Intervention das Angebot zu stornieren, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass wir zur Zahlung von Schadenersatz für den Käufer oder Dritte verpflichtet sind.